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Soloselbstaendige


SOKA-BAU Mindestbeitrag für Solo-Selbständige

Viele Solo-Selbständige reiben sich verwundert die Augen:
Sie haben Post von der SOKA-BAU erhalten - ein Informationschreiben in dem sie in Kenntnis gesetzt werden, dass sie ab Oktober 2015 rückwirkend für die Monate April-September einen Mindestbetrag in Höhe von 450.- Euro zur Ausbildungsförderung des Baugewerbes zahlen sollen. Und von da an 900.- Euro jährlich.

Und schon erreichen mich viele Telefonanrufe mit Fragen wie diese:
Ich habe weder Angestellte noch Auszubildende, weshalb soll ich einen Beitrag leisten?
Ich darf nicht ausbilden, werde also nie eine Ausbildungsförderung erhalten - wieso soll ich trotzdem zahlen?
Ich bin Maler, warum soll ich das Baugewerbe unterstützen?
Was ist, wenn ich mich (und andere Solo-Selbständige) weigere zu zahlen?
Was kann ich tun?
Wie verhalte ich mich gegenüber der SOKA-BAU?

Liebe Solo-Selbständige,
viele Antworten auf die wichtigsten Fragen, dazu Insider-Tipps, Hintergrundinformationen und eine Checkliste hatte ich in einem ausführlichen
Sonderreport für Soka-Bau Solo-Selbständige zusammengefaßt. Hier jetzt die gute Nachricht: Der Alptraum ist zuende. Die SOKA-BAU gibt die Forderungen auf und das bereits eingetriebene Geld zurück. Dazu ist nicht einmal ein Anwalt nötig. Weitere Informationen demnächst.
Den Sonderreport biete ich als E-Book zum Sofortdownload an. So können Sie schon nach wenigen Minuten das Wissen nutzen.




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