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Willkommen bei SOKA-BAU-Tipp.de
Rechtsanwältin Ingrid Claas
Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Lützowstraße 7, 65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 376036, Fax: 0611 303843


Foto: Petra Killick

SOKA-BAU Beitragspflicht, Zugehörigkeit, Mahnbescheid


Haben Sie Probleme mit der SOKA-BAU?


Die SOKA-BAU, Wiesbaden, sind die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Mein anwaltlicher Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung von "Bau"- Unternehmen. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung mit zahlreichen Erfolgen (z. B. beim Bundesarbeitsgericht). Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.








SOKA-BAU Pflicht?




Zu den Aufgaben der SOKA-BAU gehört es, neu gefundene „Bauunternehmen“ einzuladen, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Dem Schreiben der SOKA-BAU ist ein Formular beigefügt.

SOKA-BAU Zugehörigkeit




Wer das Blatt ausgefüllt zurücksendet, wird oft rückwirkend zum Sozialkassenverfahren herangezogen. Steht dort 100% Montagebauarbeiten, eröffnet die SOKA-BAU ein Konto und vergibt eine Bearbeitungsnummer. Bei einen Betrieb mit vier bis fünf Mitarbeitern kommen schnell hohe Beiträge zusammen. Wichtig: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie das Formular ausfüllen. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung.

SOKA-BAU Beitragspflicht


Ist das Konto eröffnet, besteht aus der Sicht der SOKA-BAU Beitragspflicht. Nun ist es wichtig, auch die Höhe der Forderung überprüfen zu lassen. Wer die "Beitragspflicht" ignoriert und die Forderungen nicht begleicht, bekommt schnell einen Mahnbescheid vom Arbeitsgericht Wiesbaden (West) oder Berlin (Ost).

SOKA-BAU Mahnbescheid




Melden Sie sich sofort bei mir, wenn Sie einen Mahnbescheid (oder auch mehrere) erhalten. Die Widerspruchsfrist ist nur eine Woche. Das gilt auch für alle weiteren Mahnbescheide, die Sie erhalten. Ein Mahnbescheid geht immer nur an Sie, nicht auch an mich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.






Weitere Sozialkassen


Im baunahen Umfeld gibt es viele Betriebe, die nicht (oder nicht eindeutig) unter die Zuständigkeit der SOKA-BAU fallen, sondern anderen Sozialkassen zuzuordnen sind. Eine Abgrenzung ist bei Mischbetrieben sehr schwierig.

In Wiesbaden gibt es auch noch die Kassen der Dachdecker, Gerüstbauer, Maler und Steinmetze. Leistungen und Beiträge sind sehr unterschiedlich. Daher muss immer auch geprüft werden, welche Kasse tatsächlich zuständig ist.


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