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SOKA-BAU Mahnbescheid

Wenn Sie einen Mahnbescheid von der SOKA-BAU erhalten haben, ist Eile angesagt:

Die Widerspruchsfrist beträgt nur eine Woche.



Ich verspreche schnelle und kompetente Überprüfung

  • der Rechtmäßigkeit des Anspruches

  • der Höhe der Forderung

  • der Angaben der SOKA-BAU
    (beruhen häufig auf Schätzungen)
  mit den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten

und Informationen welche Konsequenzen sich für die Zukunft ergeben.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung
und rufen Sie mich an:



Oder senden Sie mir eine E-Mail und fügen Sie
den Mahnbescheid als Anlage bei:



Wichtiger Hinweis:

Wird innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt, erläßt das Arbeitgericht auf Antrag der SKA-BAU einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher den Betrag aus dem Mahnbescheid vollstrecken. Häufig ist der Betrag viel zu hoch, da er auf einer Schätzung der SOKA-BAU beruht, was jedoch nicht mehr überprüft wird!



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