SOKA-BAU Mahnbescheid
Wenn Sie einen Mahnbescheid von der SOKA-BAU erhalten haben, ist Eile angesagt:
Die Widerspruchsfrist beträgt nur eine Woche.
Ich verspreche schnelle und kompetente Überprüfung
- der Rechtmäßigkeit des Anspruches
- der Höhe der Forderung
- der Angaben der SOKA-BAU(beruhen häufig auf Schätzungen)
mit den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten
und Informationen welche Konsequenzen sich für die Zukunft ergeben.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung
und rufen Sie mich an:
Oder senden Sie mir eine E-Mail und fügen Sie
den Mahnbescheid als Anlage bei:
Wichtiger Hinweis:
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt, erläßt das Arbeitgericht auf Antrag der SKA-BAU einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher den Betrag aus dem Mahnbescheid vollstrecken. Häufig ist der Betrag viel zu hoch, da er auf einer Schätzung der SOKA-BAU beruht, was jedoch nicht mehr überprüft wird!