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BAG Entscheidung zur AVE

BAG Entscheidung zur AVE


Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 21. 9. 2016  und vom 25. 1. 2017 zu den Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrages der Bauwirtschaft (VTV) haben Gesetzeskraft!

Die Folgen, die sich daraus ergeben, sind weitreichend. Den Entscheidungen ist ein extra Ebook gewidmet. Dort finden Sie die wichtigsten Aussagen zu den Entscheidungsgründen und Erläuterungen dazu. Die Entscheidungen waren so wichtig, dass es gleich zwei neue Gesetze gegeben hat.

Das SokaSiG hat bereits wenige Monate später den Bundestag und und Bundesrat passiert. Am 25. 5. 2017 ist es in Kraft gereten. Das SokaSiG 2 ist dann noch nachgeschoben worden, da auch ander Kassen von den Entscheidungen betroffen sind.
Viele Verfassungsbeschwerden wurden beim Bundeserfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es wird vermutlich noch eine ganze Weile dauern, bis sich das oberste Gericht dazu äußern wird. Problematisch ist, dass das LAG in Frankfurt am 6. 6. 2017, das LAG in Berlin am 16. 6. 2017 und das BAG, allerdings mit neuer Besetzung, am 20. 11. 2018 festgestellt haben, das Gesetz sei noch verfassungsgemäß, statt das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Enscheidung vorzulegen, um so schnell wie möglich Gewissheit zu erhalten. Wird das Gesetz nachträglich für verfasungswidrig erklärt, haben wieder viele Unternehmen Nachteile, die nicht wieder gut zu machen sind, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gibt. Dann gibt es wieder viele, sehr viele falsche Urteile, ohne Korrekturmöglichkeit.

Bitte melde Sie sich wenn Sie am Ausgang der Verfassungsbeschwerde interessiert sind und wenn Ihr Fall offen gehalten werden soll bis das Bundesverfassungsgericht tatsächlich entschieden hat. Dies geht nur für noch laufende Verfahen.

Über Homepage und Sonderseiten werden Sie auch weiter aktuell über die Entwicklung zur SOKA-BAU informiert.

Weitere Informationen habe ich in einem E-Book zusammengefaßt, das Sie hier abrufen können:




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