SOKA-BAU Zugehörigkeit
Eine entscheidende Frage mit weitreichenden finanziellen Folgen ist die Zugehörigkeit zum Tarifvertrag des Baugewerbes VTV.
Warum gelten jetzt auch "Rohrreiniger" als Bauunternehmen?
Die Frage ist: Wer gehört dazu oder besser wer gehört neu dazu?
Wer ein Bauunternehmen ist, gehört dazu. Einfache Regelung? Nicht ganz, denn es gibt neben den 42 Tätigkeiten rund um das Thema Bau alle, "die sonst noch Bau" sind. Dazu gibt es viele Einzelentscheidungen vom Bundesarbeitsgericht, wer dazu gehört.
Wann wird die Definition Zugehörigkeit zum Problem?
Schwierig wird es immer, wenn ein sogenannter Mischbetrieb vorliegt. Dann entscheidet der prozentuale Anteil der baulichen Tätigkeiten, die tatsächlich ausgeführt wurden/werden, ob ein Betrieb dazu gehört oder nicht. Und wenn dann noch mit einer wechselnde Anzahl von Mitarbeitern gearbeitet wird, die häufig, je nach Auftragslage, nur zeitweise beschäftigt sind, gerät die (MM)-Berechnung zum "Kunstwerk".
Warum kann die Anerkennung der Zugehörigkeit zur finanziellen Katastrophe werden?
So richtig herausfordernd wird es, wenn ein Betrieb von der SOKA-BAU gefunden wird, der eigentlich zu einer anderen Branche (wie z.B. "Rohrreiniger") gehört. Er wird dann, wie jeder neu gefundene Betrieb, für drei Jahre rückwirkend als SOKA-BAU pflichtig erklärt und erhält eine Aufforderung die aufgelaufenen Beiträge zu bezahlen. Und das möglichst sofort.
Die Betriebe trifft die Forderung vollkommen unvorbereitet. Keine Berücksichtigung der Kosten in der Auftragskalkulation, keine Rückstellungen. Für manchen Betrieb ein finanzielles Fiasko.
Dabei beruhen die Forderungen der Kasse vielfach auf Schätzungen und sind oft viel zu hoch. Wer die Formulare ausgefüllt hat, kann auch schon mal von einer Abbuchung überrascht werden. Die Erlaubnis steht im "Kleingedruckten".
Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20.5.2026 entschieden?
Mit dem Urteil des BAG vom 20.5.2026 wurde nur ein einzelner Betrieb, nicht die ganze Branche der "Rohrreiniger" zur Zahlung an die SOKA-BAU verurteilt. Trotzdem ist die Branche geschockt. Das Urteil ist ein Einzelfall, der auf viele, aber nicht auf alle "Rohrreiniger" übertragen werden kann.
Es ist kompliziert. Ein ausführliches Beratungsgespräch klärt die Lage aber sofort.
Wenn Sie Zweifel an der Zugehörigkeit Ihres Betriebes oder an der Höhe der Forderungen haben, dann melden Sie sich. Ich vertrete seit über zwanzig Jahren die Interessen meiner Mandanten gegenüber der SOKA-BAU.
Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung.